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Barrierefreiheitserklärung

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Webseite smartchat.marketing und für die Anwendung SmartChat unter app.smartchat.marketing. Sie orientiert sich an den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und gilt seit dem 28. Juni 2025.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir arbeiten daran, SmartChat für möglichst viele Menschen gut nutzbar zu machen. Wo wir es umsetzen können, achten wir auf eine klare Seitenstruktur, gut lesbare Schrift, ausreichenden Kontrast und eine Bedienung über die Tastatur. Eine vollständige Prüfung nach EN 301 549 beziehungsweise den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Stufe AA haben wir bisher nicht abgeschlossen. Die Webseite ist damit aktuell teilweise mit den Anforderungen der Barrierefreiheit vereinbar.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

Einzelne Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei. Dazu zählen unter anderem eingebettete Inhalte externer Anbieter, etwa für Zahlung oder Terminbuchung, auf deren Umsetzung wir keinen direkten Einfluss haben. Auch gibt es Bereiche, die wir noch nicht abschließend geprüft haben. Wir bauen diese Punkte Schritt für Schritt ab.

4. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 26. August 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung durch uns; eine externe Prüfstelle war damit bisher nicht beauftragt. Wir prüfen die Erklärung regelmäßig und passen sie an, sobald sich der Stand ändert.

5. Barrieren melden

Stößt du auf eine Stelle, die für dich nicht oder nur schwer nutzbar ist? Schreib uns das gerne. Nenn uns kurz, wo genau das Problem auftritt, zum Beispiel welche Seite oder welcher Schritt in der Anwendung, und was genau nicht funktioniert. So können wir gezielt nachbessern.

E-Mail: team@smartchat.marketing

Wir melden uns zurück und sagen dir, was wir als Nächstes tun.

6. Schlichtungsstelle

Führt eine Meldung nicht zu einer Lösung, die für dich passt, kannst du dich zusätzlich an die zuständige Aufsichts- beziehungsweise Schlichtungsstelle für Barrierefreiheit wenden. Welche Stelle dafür zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab.

Stand: